§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Haus Service Poller, Jan Poller, Im Kleefeld 10, 53757 Sankt Augustin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gartenbau, Gartenpflege, Landschaftsbau, Pflasterarbeiten, Natursteinarbeiten, Baggerarbeiten, Zaunbau, Renovierung und Sanierung.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wird eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags absehbar, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Ausführung solcher Zusatzleistungen informieren.

(3) Geringfügige Änderungen der Leistung, die dem Auftraggeber zumutbar sind, gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

§ 4 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, widriger Witterungsbedingungen oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist. Der Auftraggeber wird über solche Verzögerungen unverzüglich informiert.

(3) Bei witterungsabhängigen Arbeiten (insbesondere Pflaster-, Beton- und Pflanzarbeiten) behält sich der Auftragnehmer vor, den Ausführungszeitraum an die Wetterverhältnisse anzupassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden, insbesondere:

  • Zugang zum Grundstück und zur Arbeitsfläche
  • Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen, soweit erforderlich
  • Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen
  • Kennzeichnung unterirdischer Leitungen und Rohre

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

(3) Bei größeren Aufträgen kann eine Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung vereinbart werden.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme der Leistung, schriftlich zu rügen.

(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter entstanden sind.

(4) Bei Pflanzenlieferungen übernehmen wir eine Anwuchsgarantie nur, wenn eine entsprechende Pflegevereinbarung getroffen wurde.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an unterirdischen Leitungen und Einrichtungen, die ihm nicht bekannt gegeben wurden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Kündigung und Rücktritt

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits beschaffte Materialien zu vergüten.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: Mai 2026

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